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BEKANNTMACHUNGEN
Die in dieser
Veröffentlichung angeführten Preisen, die von den Hoteliers
am 1.Oktober jedes Jahres festgelegt sind, können dem Gesetzt
gemäß bis zum folgenden März mit Gültigkeit
ab 1. Juni geändert werden.
Die Vollpensionspreise
sind pro Tag und pro Person, und werden für einen Aufenthalt
von wenigstens 3 Tagen angewandt. Diese Preisen fassen Zimmer,
Frühstück, Mittag- und Abendessen (die Getränke
sind ausgenommen), Bedienung und MwSt um. Sie sind je nach Kategorie
und Saison verschieden.
Die Anwendung der Mindest- oder Höchstpreise hängt
von der Saison, von der Art des Zimmer (Größe, sanitäre Anlage), von der Lage des Zimmers (Meersfront, Seitenfront,
Balkon), von der Personen und von der Dauer des Aufenthaltes
ab.
Außerdem, sind besondere Begünstigungen und Ermäßigungen
für Familien mit Kinder (die ein Zimmer mit Erwachsene bewohnen),
für Gruppen und Aufenthalte langer Dauer.
Die Übernachtungspreise.
Bevor der Gast sich für eine Übernachtung entscheidet,
es wird empfohlen, das Zimmerverzeichnis mit Angabe der einzelnen
Preise zu kontrolliert, und sich den angegebenen Preis vom Hotelier
bestätigen zu lassen. Dieses Verzeichnis muß im Empfangsbüro
jedes Hotels an gut sichtbarer Stelle angeschlagen sein. Die
angegebenen Preise fassen nicht das Frühstück um und
sind für jede Saison gültig.
ß Der Preis für ein Zweibettzimmer, das zu einer einzelnen
Person aufgegeben wird, kann nicht höher als der Höchstpreis
für ein Zweibettzimmer sein.
ß Der Preis für ein Ein- oder Zweibettzimmer, in das
nach Anfrage des Gastes ein weiteres Bett hineingestellt
wird, kann ein Zuschlag von höchstens 35% des Zimmerpreises
haben (in bezug auf den Verordnung Nr. 160 Art. 2 des Präsidentes
des Marken Regionalausschuss am 23/09/1998).
Aus offensichtlichen
Gründen kann das Tourismusassessoramt und die Kurverwaltung
kein bestimmtes Hotel empfehlen.
Reservierungen
müssen schriftlich sein und immer schriftlich bestätigt
werden. Der Gast kann seine Reservierung direkt bei der Leitung
des gewählten Hotels, durch die lokalen Reisebüro und
die Hotel-Genossenschaften machen.
Um mögliche
Mißverständnisse und Beschwerden zu vermeiden, wird
es empfohlen sich den Preis (alles inbegriffen) schriftlich mit
genauer Angabe der Aufenthaltsdauer und der verlangten Leistungen
bestätigen zu lassen.
BRÄUCHE
IN DER TOURISMUSDISZIPLIN
(Sammlung der
Bräuche der Provinz Pesaro-Urbino von der Handels-Industrie-Handwerks-
und Landwirtschaftskammer mit Beschluß Nr. 378 am 19/11/1992).
1. Reservierung
ohne Anzahlung
Wenn der Gast ein Zimmer nur für Übernachtung reserviert,
muß er das ihm zugeordnete Zimmer bis um 01.00 Uhr des
folgenden Tages der Reservierung besetzt.
Wenn der Gast sich für Halb- oder Vollpension entscheidet,
muß er das ihm zugeordnete Zimmer innerhalb der 24 Stunden,
die auf den Tag der Reservierung folgen, besetzt.
Die verspätete Ankunft befreit nicht den Gast von der Bezahlung
der reservierten Leistungen, auch wenn er sie nicht benutzt hat.
Wenn er innerhalb dieses Termins weder ankommt ist noch eine
Bestätigung der Reservierung gibt, wird diese als annulliert
betrachtet und der Hotelier ist frei von jeder Verpflichtung.
2. Die Anzahlung
Sie stellt eine dokumentarische Probe der erfolgten Bestätigung
der Reservierung dar. Daraus führt die Anzahlung zu der
Überweisung einer Summe zu. Diese Summe muß gleichwertig
dem, der reservierten Leistung, für wenigstens 3 Tagen sein.
Die Anzahlung hat einen verpflichten Charakter für den Hotelier,
hingegen hat sie eine büßenden Charakter für
den Gast, d. h. wenn die Abbestellung nicht wenigstens 30 Tage
vor dem Beginn der Leistung eintrifft, gilt dieselbe als verloren
gegangen.
3. Verzicht
Der Gast, der auf den reservierten Aufenthalt verzichtet oder
das Hotel vor dem vereinbarten Termin verläßt, ist
verpflichtet dem Hotelier den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen.
In Ermangelung der Anzahlung oder anderen Abkommen, muß
der Gast den Preis der vereinbarten Leistung für 3 Tage
bezahlen.
4. Nichteinhaltung
von Seiten des Hoteliers
Wenn der Gast innerhalb des vereinbarten Termins einkommt und das
bestellte Zimmer nicht zu seiner Verfügung steht, hat er
das Recht, daß der Hotelier ihm eine andere Unterkunft
in Hotel oder Pension derselben Kategorie, oder in Ermangelung,
in einem Hotel höhere Kategorie sucht.
Die Differenz des eventuell höheren Preis geht zu Lasten
des Hoteliers.
Wenn der Gast bei der Ankunft findet, daß die Lage, Einrichtung
und Charakteristiken des Hotels nicht mit den Illustrationen
und Beschreibungen oder mit was versprochen wurde übereinstimmt,
hat er das Recht das Hotel zu verlassen und vom Hotelier vergütet
zu werden.
Wenn es keine Anzahlung gibt, besteht die Vergütung aus
einer Summe, die nicht höher als 10% der Totalpensionskosten
für die ganze reservierte Periode und für die Anzahl
der Familienmitglieder ist.
5. Halbpension
Unter Halbpensionsverpflichtung versteht man die Summe für
die Leistung des Zimmers, Frühstück und einer der zwei
Hauptmahlzeiten (Mittag- oder Abendessen). Der Preis (die Getränke
ausschließt) ist generell das reduzierte Ergebnis der Pensionstarife
um wenigstens 10%.
6. Benennung
Meeresblick, Meeresfront, direkt am Strand oder direkt am Meer
Man verwendet die Benennung "Meeresblick" wenn das
Zimmer Fenster oder Balkons hat, von denen der Gast irgendwie
das Meer sehen kann.
Die Benennung "Meeresfront" bezeichnet ein Zimmer mit
direkt Meeresblick.
Die Benennung "direkt am Strand oder direkt am Meer"
bezeichnet ein Hotel, das direkt am Strand steht ohne die Notwendigkeit
öffentliche Übergänge überqueren müssen.
Unter der Benennung "Zimmer mit privatem Service" versteht
man ein Zimmer mit Dusche oder Badewanne, WC und Waschbecken.
Unter Garten versteht man, daß das Hotel eine grüne
Zone hat, wo der Gast Einrichtungen finden kann, die zur Rast
und Unterhaltung für wenigstens 50% der aufnahmefähigen
Kapazität des Hotels benutzt sind.
Die Benennung "privater Parkplatz" bezeichnet die Möglichkeit
eine eigene Auto in einer dem Hotel angeschlossenen Zone zu parken.
In dieser Zone kann man eine Zahl von Automobilen gleich einem
drittel der zu Verfügung stehenden Zimmer parken.
Die Benennung "Telefon" kann nur benutzt werden, wenn
wenigstens ein drittel der Zimmer mit Telefon ausgestattet ist,
das für direkte oder indirekte Anrufe nach außen.
7. Pension
Unter Pensionverpflichtung versteht man die Summe der Unterkunft,
Frühstück, Mittag- und Abendessen. Im Pensionspreis
sind Getränke nie inbegriffen.
Die Pensionsreservierung verpflichtet den Gast in Ermangelung
von anderen Übereinkommen zu einem Mindestaufenthalt von
3 Tagen. Für Aufenthaltsperioden unter 3 Tagen, werden die
Preise des Zimmers und jeder weiteren Leistung getrennt verrechnet.
Die Mahlzeiten, auf die der Gast am Ankunftstag Anspruch hat
und die er aber nicht einnimmt, können ihm am Abfahrtstag
ohne Preisaufschlag und nach Wunsch auch mit einem Lunchpaket
serviert werden. Die Mahlzeiten, die aus irgendeinem Grund an
anderen Tagen des reservierten Aufenthaltes nicht eingenommen
werden, geben keinen Anspruch auf Preisreduzierung zugunsten
des Gastes. Die Mahlzeiten müssen normalerweise in den dafür
bestimmten Lokalen des Hotels und zu den vom Hotelier angegebenen
Uhrzeiten eingenommen werden. Jene Mahlzeiten, die zu anderen
Stunden und in anderen Lokalen eingenommen werden, geben dem
Hotelier das Recht einen Aufschlag zu verlangen.
Die Reservierungstag beginnt um 12.00 Uhr. Am Ende des Aufenthaltes
muß das Zimmer um 10.00 Uhr verlassen werden. In bezug
auf den Vertrag von Übernachtung versteht sich derselbe
für einen ganzen abgeschlossenen Tag, wenn anders nicht
übereingekommen wird.
8. Weitere
Normen nur zur Unterkunft
Die Reservierungstag beginnt um 12.00 Uhr. Am Ende des Aufenthaltes
muß das Zimmer um 10.00 Uhr verlassen werden. In bezug
auf den Vertrag von Übernachtung versteht sich derselbe
für einen ganzen abgeschlossenen Tag, wenn anders nicht
übereingekommen wird. Der Vertrag wird stillschweigend erneut,
wenn das Zimmer nicht vor 12.00 Uhr freigelassen wird.
9. Tiere
Es hängt vom Hotelier ab, ob er Tiere akzeptiert oder nicht;
auch für den Fall, daß es Haustiere sind. Wann sie
akzeptiert werden, dürfen sie nicht in die allgemeinen Säle
mitgenommen werden.
Verantwortung
des Hoteliers und Campingführers
Die Verantwortung des Hoteliers für Diebstahl oder Beschädigung
von Gegenständen, die Eigentum des Gastes sind, ist in Art.
1783-1784-17855-1786 des Zivilgesetzbuches geregelt. Diese Verantwortung
ist ungeschränkt, wenn der Hotelier vom Gaste Geldsummen
und Wertgegenstände in Verwahrung genommen hat, oder wenn
er grundlos die Aufbewahrung verweigert und der Schaden durch
ihn oder das Hotelpersonal entstanden ist. Für Gegenstände,
die der Gast dem Hotelier nicht abgegeben hat, aber vom ihm ins
Hotel gebracht werden, hat der Hotelier eine beschränkte
Verantwortung. Diese entspricht im Falle des Diebstahls,
der Zerstörung oder Beschädigung- zu einem Maximum,
welches hundertmal den Zimmerpreis für einem Tag im Hotel
übertrifft (laut Gesetzes des 15. Februar 1977 Nr. 35).
Der Hotelier hat keine Verantwortung, wenn es bewiesen wird,
daß der Schaden vom Gast, oder dessen Begleitern, Gästen
oder Bediensteten verursacht worden ist, oder wenn der Schaden
aus Gründen höherer Gewalt und von der Art der Gegenständen
abhängt.
Der Gast ist verpflichtet, den Hotelier über den Schaden
sofort zu unterrichten. Die Verantwortung des Hoteliers beginnt
mit der Übergabe der Gegenstände an einen Beauftragten
des Hotels. Diese Verantwortung endet mit der Abreise des Gastes
und der Rückgabe der Gegenstände an ihn von Seiten
des Hoteliers, Portiers oder eines Beauftragen des Hotels.
Beschwerden
Die Aufgabe der Gemeinde von Gabicce Mare bei Streitfragen zwischen
Gast und Hotelier ist es nur, einen Vereinbarung und aus Grund
der beschriebenen Bestimmungen zu erzielen. Im Falle einer nicht
mögliche Vereinbarung zwischen den 2 Teilen, muß der
Gast eine schriftliche und dokumentierte Beschwerde an die Gemeinde
von Gabicce Mare vorlegen, diese wird an die zuständigen
Behörden mitgeteilt. Sollte auch bei dieser Behörde
keine vereinbarende Lösung erzielt werden, können die
Streitenden den Rechtswege beschreiten.
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