Ibekanntmachungen

Die Steuer ist nicht inklusive und wird in Cash getrennt von der Hotelrechnung bezahlt. Der Betrag ist in Höhe von € 1,00 pro Tag, pro Person, für ein Maximum von 7 Tagen. Kinder unter 14 Jahren sind frei.

Die Vollpensionspreise sind pro Tag und pro Person, und werden für einen Aufenthalt von wenigstens 3 Tagen angewandt. Diese Preisen fassen Zimmer, Frühstück, Mittag- und Abendessen (die Getränke sind ausgenommen), Bedienung und MwSt um. Sie sind je nach Kategorie und Saison verschieden.
Die Anwendung der Mindest- oder Höchstpreise hängt von der Saison, von der Art des Zimmer (Größe, sanitäre Anlage), von der Lage des Zimmers (Meersfront, Seitenfront, Balkon), von der Personen und von der Dauer des Aufenthaltes ab.
Außerdem, sind besondere Begünstigungen und Ermäßigungen für Familien mit Kinder (die ein Zimmer mit Erwachsene bewohnen), für Gruppen und Aufenthalte langer Dauer.

Die Übernachtungspreise. Bevor der Gast sich für eine Übernachtung entscheidet, es wird empfohlen, das Zimmerverzeichnis mit Angabe der einzelnen Preise zu kontrolliert, und sich den angegebenen Preis vom Hotelier bestätigen zu lassen. Dieses Verzeichnis muß im Empfangsbüro jedes Hotels an gut sichtbarer Stelle angeschlagen sein. Die angegebenen Preise fassen nicht das Frühstück um und sind für jede Saison gültig.

  • Der Preis für ein Zweibettzimmer, das zu einer einzelnen Person aufgegeben wird, kann nicht höher als der Höchstpreis für ein Zweibettzimmer sein
  • Der Preis für ein Ein- oder Zweibettzimmer, in das ­ nach Anfrage des Gastes ­ ein weiteres Bett hineingestellt wird, kann ein Zuschlag von höchstens 35% des Zimmerpreises haben (in bezug auf den Verordnung Nr. 160 Art. 2 des Präsidentes des Marken Regionalausschuss am 23/09/1998).

Reservierungen müssen schriftlich sein und immer schriftlich bestätigt werden. Der Gast kann seine Reservierung direkt bei der Leitung des gewählten Hotels, durch die lokalen Reisebüro und die Hotel-Genossenschaften machen.

Um mögliche Mißverständnisse und Beschwerden zu vermeiden, wird es empfohlen sich den Preis (alles inbegriffen) schriftlich mit genauer Angabe der Aufenthaltsdauer und der verlangten Leistungen bestätigen zu lassen.

BRÄUCHE IN DER TOURISMUSDISZIPLIN

(Sammlung der Bräuche der Provinz Pesaro-Urbino von der Handels-Industrie-Handwerks- und Landwirtschaftskammer mit Beschluß Nr. 378 am 19/11/1992).

  1. Reservierung ohne Anzahlung

    Wenn der Gast ein Zimmer nur für Übernachtung reserviert, muß er das ihm zugeordnete Zimmer bis um 01.00 Uhr des folgenden Tages der Reservierung besetzt.
    Wenn der Gast sich für Halb- oder Vollpension entscheidet, muß er das ihm zugeordnete Zimmer innerhalb der 24 Stunden, die auf den Tag der Reservierung folgen, besetzt.
    Die verspätete Ankunft befreit nicht den Gast von der Bezahlung der reservierten Leistungen, auch wenn er sie nicht benutzt hat. Wenn er innerhalb dieses Termins weder ankommt ist noch eine Bestätigung der Reservierung gibt, wird diese als annulliert betrachtet und der Hotelier ist frei von jeder Verpflichtung.

  2. Die Anzahlung

    Sie stellt eine dokumentarische Probe der erfolgten Bestätigung der Reservierung dar. Daraus führt die Anzahlung zu der Überweisung einer Summe zu. Diese Summe muß gleichwertig dem, der reservierten Leistung, für wenigstens 3 Tagen sein. Die Anzahlung hat einen verpflichten Charakter für den Hotelier, hingegen hat sie eine büßenden Charakter für den Gast, d. h. wenn die Abbestellung nicht wenigstens 30 Tage vor dem Beginn der Leistung eintrifft, gilt dieselbe als verloren gegangen.

  3. Verzicht

    Der Gast, der auf den reservierten Aufenthalt verzichtet oder das Hotel vor dem vereinbarten Termin verläßt, ist verpflichtet dem Hotelier den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen. In Ermangelung der Anzahlung oder anderen Abkommen, muß der Gast den Preis der vereinbarten Leistung für 3 Tage bezahlen.

  4. Nichteinhaltung von Seiten des Hoteliers

    Wenn der Gast innerhalb des vereinbarten Termins einkommt und das bestellte Zimmer nicht zu seiner Verfügung steht, hat er das Recht, daß der Hotelier ihm eine andere Unterkunft in Hotel oder Pension derselben Kategorie, oder in Ermangelung, in einem Hotel höhere Kategorie sucht.
    Die Differenz des eventuell höheren Preis geht zu Lasten des Hoteliers.
    Wenn der Gast bei der Ankunft findet, daß die Lage, Einrichtung und Charakteristiken des Hotels nicht mit den Illustrationen und Beschreibungen oder mit was versprochen wurde übereinstimmt, hat er das Recht das Hotel zu verlassen und vom Hotelier vergütet zu werden.
    Wenn es keine Anzahlung gibt, besteht die Vergütung aus einer Summe, die nicht höher als 10% der Totalpensionskosten für die ganze reservierte Periode und für die Anzahl der Familienmitglieder ist.

  5. Halbpension

    Unter Halbpensionsverpflichtung versteht man die Summe für die Leistung des Zimmers, Frühstück und einer der zwei Hauptmahlzeiten (Mittag- oder Abendessen). Der Preis (die Getränke ausschließt) ist generell das reduzierte Ergebnis der Pensionstarife um 5 €.

  6. Benennung Meeresblick, Meeresfront, direkt am Strand oder direkt am Meer

    Man verwendet die Benennung "Meeresblick" wenn das Zimmer Fenster oder Balkons hat, von denen der Gast irgendwie das Meer sehen kann.
    Die Benennung "Meeresfront" bezeichnet ein Zimmer mit direkt Meeresblick.
    Die Benennung "direkt am Strand oder direkt am Meer" bezeichnet ein Hotel, das direkt am Strand steht ohne die Notwendigkeit öffentliche Übergänge überqueren müssen.
    Unter der Benennung "Zimmer mit privatem Service" versteht man ein Zimmer mit Dusche oder Badewanne, WC und Waschbecken.
    Unter Garten versteht man, daß das Hotel eine grüne Zone hat, wo der Gast Einrichtungen finden kann, die zur Rast und Unterhaltung für wenigstens 50% der aufnahmefähigen Kapazität des Hotels benutzt sind.
    Die Benennung "privater Parkplatz" bezeichnet die Möglichkeit eine eigene Auto in einer dem Hotel angeschlossenen Zone zu parken. In dieser Zone kann man eine Zahl von Automobilen gleich einem drittel der zu Verfügung stehenden Zimmer parken.
    Die Benennung "Telefon" kann nur benutzt werden, wenn wenigstens ein drittel der Zimmer mit Telefon ausgestattet ist, das für direkte oder indirekte Anrufe nach außen.

  7. Pension

    Unter Pensionverpflichtung versteht man die Summe der Unterkunft, Frühstück, Mittag- und Abendessen. Im Pensionspreis sind Getränke nie inbegriffen.
    Die Pensionsreservierung verpflichtet den Gast in Ermangelung von anderen Übereinkommen zu einem Mindestaufenthalt von 3 Tagen. Für Aufenthaltsperioden unter 3 Tagen, werden die Preise des Zimmers und jeder weiteren Leistung getrennt verrechnet.
    Die Mahlzeiten, auf die der Gast am Ankunftstag Anspruch hat und die er aber nicht einnimmt, können ihm am Abfahrtstag ohne Preisaufschlag und nach Wunsch auch mit einem Lunchpaket serviert werden. Die Mahlzeiten, die aus irgendeinem Grund an anderen Tagen des reservierten Aufenthaltes nicht eingenommen werden, geben keinen Anspruch auf Preisreduzierung zugunsten des Gastes. Die Mahlzeiten müssen normalerweise in den dafür bestimmten Lokalen des Hotels und zu den vom Hotelier angegebenen Uhrzeiten eingenommen werden. Jene Mahlzeiten, die zu anderen Stunden und in anderen Lokalen eingenommen werden, geben dem Hotelier das Recht einen Aufschlag zu verlangen.
    Die Reservierungstag beginnt um 12.00 Uhr. Am Ende des Aufenthaltes muß das Zimmer um 10.00 Uhr verlassen werden. In bezug auf den Vertrag von Übernachtung versteht sich derselbe für einen ganzen abgeschlossenen Tag, wenn anders nicht übereingekommen wird.

  8. Weitere Normen nur zur Unterkunft

    Die Reservierungstag beginnt um 12.00 Uhr. Am Ende des Aufenthaltes muß das Zimmer um 10.00 Uhr verlassen werden. In bezug auf den Vertrag von Übernachtung versteht sich derselbe für einen ganzen abgeschlossenen Tag, wenn anders nicht übereingekommen wird. Der Vertrag wird stillschweigend erneut, wenn das Zimmer nicht vor 12.00 Uhr freigelassen wird.

  9. Tiere

    Es hängt vom Hotelier ab, ob er Tiere akzeptiert oder nicht; auch für den Fall, daß es Haustiere sind. Wann sie akzeptiert werden, dürfen sie nicht in die allgemeinen Säle mitgenommen werden.

Verantwortung des Hoteliers und Campingführers

Die Verantwortung des Hoteliers für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die Eigentum des Gastes sind, ist in Art. 1783-1784-17855-1786 des Zivilgesetzbuches geregelt. Diese Verantwortung ist ungeschränkt, wenn der Hotelier vom Gaste Geldsummen und Wertgegenstände in Verwahrung genommen hat, oder wenn er grundlos die Aufbewahrung verweigert und der Schaden durch ihn oder das Hotelpersonal entstanden ist. Für Gegenstände, die der Gast dem Hotelier nicht abgegeben hat, aber vom ihm ins Hotel gebracht werden, hat der Hotelier eine beschränkte Verantwortung. Diese entspricht ­ im Falle des Diebstahls, der Zerstörung oder Beschädigung- zu einem Maximum, welches hundertmal den Zimmerpreis für einem Tag im Hotel übertrifft (laut Gesetzes des 15. Februar 1977 Nr. 35).
Der Hotelier hat keine Verantwortung, wenn es bewiesen wird, daß der Schaden vom Gast, oder dessen Begleitern, Gästen oder Bediensteten verursacht worden ist, oder wenn der Schaden aus Gründen höherer Gewalt und von der Art der Gegenständen abhängt.
Der Gast ist verpflichtet, den Hotelier über den Schaden sofort zu unterrichten. Die Verantwortung des Hoteliers beginnt mit der Übergabe der Gegenstände an einen Beauftragten des Hotels. Diese Verantwortung endet mit der Abreise des Gastes und der Rückgabe der Gegenstände an ihn von Seiten des Hoteliers, Portiers oder eines Beauftragen des Hotels.

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